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Strafverteidigung mit System

Außergewöhnliche Maßnahmen

Außergewöhnliche Wege

Außergewöhnliche Ergebnisse

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Strafverteidiger München

Kanzlei

FEUERSTEIN

Ihre Kanzlei für Strafrecht in München

 

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Art. 6 Abs. 2 EMRK

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Nutzen Sie dieses Rechtsprinzip!

 

  • Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?

  • Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

  • Liegt eine Anklage oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?

 

Sie können zu jedem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.

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Die Unschuldsvermutung wird dadurch keinesfalls beeinträchtigt.

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Polizei und Staatsanwaltschaft werden die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei wie der Kanzlei FEUERSTEIN nicht zu Ihrem Nachteil werten.

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Je früher Sie die Kanzlei FEUERSTEIN mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, desto erfolgversprechender ist die Verteidigung.

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Am Anfang der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Gerade hier ist die effektive Vertretung Ihrer Interessen wichtig.

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Stellen Sie die Weichen auf Erfolg!

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Kontaktieren Sie uns.

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Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, geben wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung der Lage und besprechen das weitere Vorgehen.

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Dabei muss Ihnen kein Anliegen unangenehm sein. Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein unterliegt selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht. Sie können daher alles mit uns besprechen.

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