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Häufige Fragen

„Vorsprung durch Wissen.“

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Ich werde als Beschuldigter bezeichnet, was bedeutet das?

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Gegen Sie wird ein Strafverfahren geführt, genauer gesagt ein Ermittlungsverfahren.
 
Ihnen wird also die Begehung einer Straftat vorgeworfen.
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Ich habe von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, was kann ich tun?
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Gehen Sie nicht zu dem Vernehmungstermin bei der Polizei und beantworten Sie Fragen der Polizei auch nicht schriftlich.
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Kontaktieren Sie uns!
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Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und kümmern uns um die nächsten Schritte. 
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Ich habe einen Strafbefehl erhalten, was nun?
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Wird gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
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Die Rechtsfolge - also die im Strafbefehl genannte Strafe - wird dann rechtskräftig und vollstreckbar.
 
Durch einen rechtzeitigen Einspruch gegen Ihren Strafbefehl kann dies verhindert werden!
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne. Es ist unser Anspruch die für Sie strategisch sinnvollste Form eines Einspruchs gegen Ihren Strafbefehl zu erheben.
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Geben Sie sich hier nicht mit Einheitslösungen zufrieden, denn auch wenn es viele nicht wissen; Einspruch ist nicht gleich Einspruch.
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Kontaktieren Sie uns!
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