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Häufige Fragen

„Vorsprung durch Wissen.“

Ich werde als Beschuldigter bezeichnet, was bedeutet das?

Gegen Sie wird ein Strafverfahren geführt, genauer gesagt ein Ermittlungsverfahren.
 
Ihnen wird also die Begehung einer Straftat vorgeworfen.
Ich habe von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, was kann ich tun?
Gehen Sie nicht zu dem Vernehmungstermin bei der Polizei und beantworten Sie Fragen der Polizei auch nicht schriftlich.
Kontaktieren Sie uns!
Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und kümmern uns um die nächsten Schritte. 
Ich habe einen Strafbefehl erhalten, was nun?
Wird gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Die Rechtsfolge - also die im Strafbefehl genannte Strafe - wird dann rechtskräftig und vollstreckbar.
 
Durch einen rechtzeitigen Einspruch gegen Ihren Strafbefehl kann dies verhindert werden!
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne. Es ist unser Anspruch die für Sie strategisch sinnvollste Form eines Einspruchs gegen Ihren Strafbefehl zu erheben.
Geben Sie sich hier nicht mit Einheitslösungen zufrieden, denn auch wenn es viele nicht wissen; Einspruch ist nicht gleich Einspruch.
Kontaktieren Sie uns!
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