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Strafverteidigung mit System

Außergewöhnliche Maßnahmen

Außergewöhnliche Wege

Außergewöhnliche Ergebnisse

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Strafverteidiger München

Kanzlei

FEUERSTEIN

Ihre Kanzlei für Strafrecht in München

 

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Art. 6 Abs. 2 EMRK

Nutzen Sie dieses Rechtsprinzip!

 

  • Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?

  • Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

  • Liegt eine Anklage oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?

 

Sie können zu jedem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.

Die Unschuldsvermutung wird dadurch keinesfalls beeinträchtigt.

Polizei und Staatsanwaltschaft werden die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei wie der Kanzlei FEUERSTEIN nicht zu Ihrem Nachteil werten.

Je früher Sie die Kanzlei FEUERSTEIN mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, desto erfolgversprechender ist die Verteidigung.

Am Anfang der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Gerade hier ist die effektive Vertretung Ihrer Interessen wichtig.

Stellen Sie die Weichen auf Erfolg!

Kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, geben wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung der Lage und besprechen das weitere Vorgehen.

Dabei muss Ihnen kein Anliegen unangenehm sein. Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein unterliegt selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht. Sie können daher alles mit uns besprechen.

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