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Berufung

„Ihre zweite Chance.“

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Berichtigung durch Berufung
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Sind Sie von einem Amtsgericht in einer Strafsache verurteilt worden und damit nicht einverstanden?
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Sie wollen das Urteil berichtigen?
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Eine Berufung kann Abhilfe schaffen.
 
In der Berufungsinstanz kann Ihr gesamtes Strafverfahren noch einmal komplett neu aufgerollt werden! 
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Kontaktieren Sie uns, es laufen kurze Fristen!
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne und legt für Sie Berufung gegen das Urteil ein, wenn dies in Ihrem konkreten Fall rechtlich möglich und auch strategisch sinnvoll ist.
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Nehmen Sie ein Urteil mit dem Sie nicht einverstanden sind nicht einfach hin!
 
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein kann mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Strategie für eine Berufung entwickeln.
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Unser Anspruch in der Berufungsinstanz ist das für Sie bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.
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Sie verdienen eine zweite Chance!
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Kontaktieren Sie uns!
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