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Betäubungsmittelstrafrecht

„Verschiedene Varianten, verschiedene Strategien.“

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Keine Einheitslösungen
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Haschisch
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Marihuana
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Kräutermischungen
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Ecstasy
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MDE / MDA / MDMA
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Amphetamin
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Methamphetamin
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Kokain
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Heroin
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Diese Drogen / Betäubungsmittel sind häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren.
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Egal ob unerlaubter Besitz, unerlaubtes Anbauen und Herstellen, unerlaubte Einfuhr oder Handeltreiben; gerade in Bayern ist die Justiz streng und verhängt teils sehr hohe Strafen.
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Es macht einen gewaltigen Unterschied:
 
um welche von diesen Drogen / Betäubungsmitteln es bei Ihnen geht,
 
um welche Menge es geht,
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wie hoch der Wirkstoffgehalt ist,
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ob Ihnen beispielsweise Besitz oder Handeltreiben vorgeworfen wird,
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ob, wie viele und welche Vorstrafen Sie haben.
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Unterschiedlichste Varianten von Drogen / Betäubungsmitteldelikten erfordern unterschiedlichste Verteidigungsstrategien!
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Vertrauen Sie hier nicht auf Einheitslösungen!
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Auch die Verteidigung gegen strafrechtliche Nebenfolgen - wie etwa ein drohender Führerscheinentzug - steht bei uns im Fokus.
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Unser Anspruch ist das für Sie bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.
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Kontaktieren Sie uns!
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Kontakt

Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

E-Mail: kontakt@kanzlei-feuerstein.de

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