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Jugend-

strafrecht

„Heute bereits an morgen denken.“

Alles außer gewöhnlich

Das Jugendstrafrecht folgt eigenen Regeln.
Es gibt viele Feinheiten die sich von einem gewöhnlichen Strafverfahren unterscheiden.
Es gilt diese Feinheiten zu erkennen und sie so zu Ihrem Vorteil auszunutzen!
Wir setzen alles daran eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe und eine damit einhergehende Stigmatisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verhindern.
Gerade in jungen Jahren können Einträge im polizeilichen Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister eine erhebliche Belastung darstellen!
Wir wollen nicht, dass durch solche Eintragungen Ihre berufliche Zukunft - oder die Zukunft Ihres Kindes - beeinträchtigt wird.
Denken Sie heute bereits an morgen.
Kontaktieren Sie uns!

Kontakt

Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

E-Mail: kontakt@kanzlei-feuerstein.de

Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!

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