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Jugend-

strafrecht

„Heute bereits an morgen denken.“

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Alles außer gewöhnlich

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Das Jugendstrafrecht folgt eigenen Regeln.
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Es gibt viele Feinheiten die sich von einem gewöhnlichen Strafverfahren unterscheiden.
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Es gilt diese Feinheiten zu erkennen und sie so zu Ihrem Vorteil auszunutzen!
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Wir setzen alles daran eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe und eine damit einhergehende Stigmatisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verhindern.
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Gerade in jungen Jahren können Einträge im polizeilichen Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister eine erhebliche Belastung darstellen!
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Wir wollen nicht, dass durch solche Eintragungen Ihre berufliche Zukunft - oder die Zukunft Ihres Kindes - beeinträchtigt wird.
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Denken Sie heute bereits an morgen.
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Kontaktieren Sie uns!
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Kontakt

Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

E-Mail: kontakt@kanzlei-feuerstein.de

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