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Jugend-

strafrecht

„Heute bereits an morgen denken.“

Alles außer gewöhnlich

Das Jugendstrafrecht folgt eigenen Regeln.
Es gibt viele Feinheiten die sich von einem gewöhnlichen Strafverfahren unterscheiden.
Es gilt diese Feinheiten zu erkennen und sie so zu Ihrem Vorteil auszunutzen!
Wir setzen alles daran eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe und eine damit einhergehende Stigmatisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verhindern.
Gerade in jungen Jahren können Einträge im polizeilichen Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister eine erhebliche Belastung darstellen!
Wir wollen nicht, dass durch solche Eintragungen Ihre berufliche Zukunft - oder die Zukunft Ihres Kindes - beeinträchtigt wird.
Denken Sie heute bereits an morgen.
Kontaktieren Sie uns!
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