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Straßenverkehrsstrafrecht

„Frei Fahrt für freie Bürger“

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Ihr Führerschein ist uns wichtig
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Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
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Unfallflucht
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Gefährdung des Straßenverkehrs
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Verbotene Kraftfahrzeugrennen
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Fahrlässige Körperverletzung
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Fahrlässige Tötung
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Versicherungsbetrug
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Nötigung
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Diese Delikte werden von der Staatsanwaltschaft häufig mit Nachdruck verfolgt.
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Erst im Jahr 2017 wurde ein neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen; von nun an gibt es einen eigenen Paragraphen welcher Straßenrennen unter Strafe stellt.
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Doch selbst bei vermeintlichen Kleinigkeiten wird schnell Anklage erhoben.
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Beim Abbiegen ein Auto übersehen und schon steht eine fahrlässige Körperverletzung im Raum, auf der Autobahn dem Vordermann kurz zu nah aufgefahren und schon wird dies als Nötigung aufgefasst.
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Beim Ausparken angeblich ein Auto berührt und nun sollen Sie Unfallflucht begangen haben?
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Neben der Strafverteidigung kümmert sich Herr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein immer auch ein mögliches Fahrverbot im Blick.
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Unser Anspruch ist das für Sie bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.
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Dies gelingt im Straßenverkehrsstrafrecht nur mit einer besonderen Strategie.
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Kontaktieren Sie uns!
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