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Internetstrafrecht

„Technischer Sachverstand“

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Cybercrime
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Häufige Straftaten im Internet sind:
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  • öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
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  • Volksverhetzung (§ 130 StGB)
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  • Verbreitung, Erwerb, Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB)
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  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185-187 StGB)
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  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
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  • Nachstellung / Stalking (§ 238 StGB)
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  • Betrug (§ 263 StGB)
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  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
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  • Datenveränderung (§ 303a StGB)
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  • Computersabotage (§ 303b StGB)
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Zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Cybercrime) haben die Staatsanwaltschaften fast flächendeckend Sonderdezernate eingerichtet.
 
Durch die Ermittlungen in diesen Sonderdezernaten werden Straftaten sehr effektiv verfolgt, da die Staatsanwaltschaften hier mittlerweile das notwendige technische Verständnis der Sachlage haben.
 
Deshalb ist umso mehr ein Strafverteidiger gefordert, der durch überlegenes Wissen und technischen Sachverstand auf dem Gebiet des Internets eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten kann.
 
Je früher Sie uns kontaktieren, umso besser sind die Erfolgschancen.
 
Unser Ziel ist es Ihr Verfahren möglichst früh – ohne Hauptverhandlung – durch eine Einstellung zu beenden.
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Unser Anspruch ist das für Sie bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.
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Kontaktieren Sie uns!
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