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Medizinstrafrecht

Arztstrafrecht

„Besondere Strategie.“

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Berufliche Sanktionen vermeiden
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Typische Delikte im Medizin- und Arztstrafrecht wegen Behandlungsfehlern sind:
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  • fahrlässige Tötung, § 222 StGB
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  • fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
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  • Schwangerschaftsabbruch, §§ 218-219b StGB
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  • Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen, §§ 216, 217 StGB
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  • unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
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Sonstige Delikte im Medizinstrafrecht sind:
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  • Abrechnungsbetrug, § 263 StGB
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  • Untreue, § 266 StGB
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  • Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, §§ 331, 332, 299 Abs. 1 StGB
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  • Verletzung der Schweigepflicht, §§ 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 204 StGB
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  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB
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  • Urkundenfälschung an Krankenakten, § 267 StGB
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Eine Verurteilung hinsichtlich dieser Delikte kann einen Arzt oder medizinisches Personal in erhebliche berufliche Schwierigkeiten bringen.
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Vermeiden Sie berufliche Sanktionen.
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Kontaktieren Sie uns!
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Unser Anspruch ist das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
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Kontaktieren Sie uns!
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