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Medizinstrafrecht

Arztstrafrecht

„Besondere Strategie.“

 
Berufliche Sanktionen vermeiden
Typische Delikte im Medizin- und Arztstrafrecht wegen Behandlungsfehlern sind:
  • fahrlässige Tötung, § 222 StGB
  • fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
  • Schwangerschaftsabbruch, §§ 218-219b StGB
  • Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen, §§ 216, 217 StGB
  • unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
Sonstige Delikte im Medizinstrafrecht sind:
  • Abrechnungsbetrug, § 263 StGB
  • Untreue, § 266 StGB
  • Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, §§ 331, 332, 299 Abs. 1 StGB
  • Verletzung der Schweigepflicht, §§ 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 204 StGB
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB
  • Urkundenfälschung an Krankenakten, § 267 StGB
Eine Verurteilung hinsichtlich dieser Delikte kann einen Arzt oder medizinisches Personal in erhebliche berufliche Schwierigkeiten bringen.
Vermeiden Sie berufliche Sanktionen.
Kontaktieren Sie uns!
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
Unser Anspruch ist das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Kontaktieren Sie uns!

Kontakt

Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

E-Mail: kontakt@kanzlei-feuerstein.de

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