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Steuerstrafrecht

„Besondere Strategie.“

 
Selbstanzeige oder Verteidigung
Die Grenzen zwischen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung sind oftmals fließend und für den steuerlichen Laien auf den ersten Blick nicht erkennbar.
 
Es ist bekannt, dass Steuerhinterziehung unlängst immer stärker verfolgt wird.
 
Jedoch besteht die Gefahr, dass selbst dann Ermittlungen aufgenommen werden, wenn keine "klassische" Steuerhinterziehung vorliegt.
Auch Steuerverkürzungen, Umsatzsteuerstraftaten, Bannbruch, Steuerhehlerei, etc. werden mit Nachdruck verfolgt.
Welche strategischen Optionen zur effektiven Verteidigung im Steuerstrafrecht zur Verfügung stehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
 
Von zentraler Bedeutung ist dabei u.a. die Frage, ob das jeweilige Steuerdelikt von den Behörden bereits entdeckt ist.
 
Vor der Entdeckung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Ist das Steuerdelikt bereits entdeckt bzw, ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Steuerfahndung tätig, sollte möglichst frühzeitig mit der Verteidigung begonnen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
Unser Anspruch ist das für Sie bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.
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Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

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