top of page

Opfervertretung Nebenklage

„Keine bloße Nebenrolle“

​

 
Aktives Mitwirken am Strafprozess
​

Opfer bestimmter Straftaten und deren nahe Angehörige können als Nebenkläger in einem Strafprozess auftreten.

​

Dies kommt insbesondere bei folgenden Delikten in Betracht:

​

Sexualdelikte, insbesondere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch

​

Versuchter und vollendeter Mord und Totschlag

​

Einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Aussetzung

​

Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger
 
Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung & Stalking, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung
​
Verstoß gegen Kontaktverbote und sonstige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).
​

Im Strafrecht haben Opfer üblicherweise lediglich die Stellung eines Zeugen.

​

Wir wollen, dass Sie aktiv am Strafprozess mitwirken können!

 

Als Zeuge bzw. Opfer einer Straftat haben Sie jedoch keine Möglichkeit aktiv am Strafprozess teilzunehmen.

 

Durch eine Nebenklage können wir das für Sie ändern.

​

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne und kann für Sie Nebenklage erheben.

​

Als Nebenkläger werden Sie im Prozess nicht nur Zeuge, sondern ein selbstständiger Verfahrensbeteiligter mit eigenen Rechten sein und eine vergleichbare Stellung wie die Staatsanwaltschaft erhalten.

​
Spielen Sie im Prozess keine bloße Nebenrolle.
​
Kontaktieren Sie uns!
​
Gewalt gegen LGBTQ*?
​
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein lässt Sie nicht alleine!
​
Kontaktieren Sie uns!
​
​

Kontakt

Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

E-Mail: kontakt@kanzlei-feuerstein.de

​

Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!

  • Grau Icon Instagram
  • Grey Facebook Icon
bottom of page