Es ist wieder Oktoberfestzeit.
Viele Menschen strömen in die Bierzelte, feiern, haben Spaß und Trinken die ein oder andere Maß Bier.
Zu einem Großteil verläuft auf dem Oktoberfest alles stimmungsvoll und friedlich.
Doch wenn es einmal zu einer Auseinandersetzung kommt, kann es schnell unschön werden.
Jedes Jahr gibt es auf dem Oktoberfest diverse Maßkrugschlägereien und darauf folgend diverse strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
Ein Maßkrug kann nach dem Strafgesetzbuch ein gefährliches Werkzeug darstellen, weshalb bei einer Körperverletzung mit einem Maßkrug meist eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, §§ 223, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB.
Wer eine gefährliche Körperverletzung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Die Straferwartung ist also relativ hoch.
Allerdings geht es regelmäßig um noch viel mehr als „nur“ eine gefährliche Körperverletzung.
Wird ein Schlag mit dem Maßkrug gegen den Kopf einer anderen Person ausgeführt, so klagt die Staatsanwaltschaft regelmäßig wegen versuchten Totschlags an.
Sollten Sie also in eine Maßkrugschlägerei verwickelt worden sein, oder sollten Sie zu Unrecht verdächtigt werden, so sollten Sie gegenüber der Polizei als Beschuldigter einer Straftat keinerlei Angaben zur Sache machen.
Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
Sie müssen sich nicht selbst belasten!
Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein.
Bei einer Maßkrugschlägerei gibt es viele Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Strafverteidigung.
Liegt vielleicht ein minder schwerer Fall einer gefährlichen Körperverletzung vor?
Gibt es für den Vorfall Zeugen?
Sind eventuell vorhandene Zeugenaussagen glaubhaft?
Haben die Zeugen Sie vielleicht mit einer anderen Person verwechselt?
Waren die Zeugen betrunken?
Umso früher solche Tatsachen in Ihrem Verfahren herausgearbeitet werden, umso wahrscheinlicher ist es, dass möglicherweise sogar eine öffentliche Hauptverhandlung verhindert werden kann.
Zuletzt sei noch angemerkt:
Die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags ist meist nicht erfolgreich, wenn ein Strafverteidiger darlegt, dass Sie keinen Tötungsvorsatz hatten.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein kann gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
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