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Revision

„Ihre letzte Chance.“

 
Recht durch Revision
 
Gegen erstinstanzliche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten kann Revision eingelegt werden. 
In der Revisionsinstanz kann Ihr gesamtes Strafverfahren nicht noch einmal komplett neu aufgerollt werden!
Vor dem Revisionsgericht kann lediglich geltend gemacht werden, dass ein Urteil verfahrensrechtlich nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dass das materielle Strafrecht nicht richtig angewandt worden ist.
Die Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung sind folglich erheblich eingeschränkt!
Umso mehr bedarf es eines Anwalts der die wenigen verbleibenden Anhaltspunkte für Ihre erfolgreiche Verteidigung effektiv verwertet.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne und legt für Sie Revision gegen das Urteil ein, wenn dies in Ihrem konkreten Fall rechtlich möglich und auch strategisch sinnvoll ist.
Kontaktieren Sie uns, es laufen kurze Fristen!
Die Revision ist im Normalfall die letzte Möglichkeit ein Urteil anzugreifen.
Sie verdienen eine letzte Chance!

Kontakt

Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

E-Mail: kontakt@kanzlei-feuerstein.de

Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!

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