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Sportstrafrecht

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Sportstrafrecht

„Ultras sind keine Hooligans“

 
Sportler und Fans
Wir verteidigen Sportler, wenn Ihnen beispielsweise ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz, Korruption oder Körperverletzung vorgeworfen wird.
Ebenfalls verteidigen wir insbesondere Fußballfans und Eishockeyfans.
Diesen wird oftmals gefährliche Körperverletzung oder Landfriedensbruch vorgeworfen, sowie mit einem Stadionverbot gedroht.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein weiß, dass gerade Ultras häufig mit Hooligans verwechselt werden.
Außerdem stehen Hooligans sowie Ultras besonders schnell im Fokus von polizeilichen Ermittlungen.
Dennoch gilt die Unschuldsvermutung natürlich auch bei Hooligans und Ultras.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
Kontaktieren Sie uns!
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