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Sportstrafrecht

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Sportstrafrecht

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Sportstrafrecht

„Ultras sind keine Hooligans“

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Sportler und Fans
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Wir verteidigen Sportler, wenn Ihnen beispielsweise ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz, Korruption oder Körperverletzung vorgeworfen wird.
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Ebenfalls verteidigen wir insbesondere Fußballfans und Eishockeyfans.
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Diesen wird oftmals gefährliche Körperverletzung oder Landfriedensbruch vorgeworfen, sowie mit einem Stadionverbot gedroht.
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein weiß, dass gerade Ultras häufig mit Hooligans verwechselt werden.
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Außerdem stehen Hooligans sowie Ultras besonders schnell im Fokus von polizeilichen Ermittlungen.
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Dennoch gilt die Unschuldsvermutung natürlich auch bei Hooligans und Ultras.
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein wird mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Kontaktieren Sie uns!
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