Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne bezüglich Strafvollstreckung und Strafvollzug.
Es ist unser Ziel, dass unsere Mandanten vorzeitig die Haftanstalt verlassen können, also nicht die gesamte Freiheitsstrafe bis zum Ende absitzen müssen.
Selbst wenn eine vorzeitige Haftentlassung noch nicht möglich ist, so wollen wir nichts unversucht lassen um Vollzugslockerungen, Hafturlaub oder eine Verlegung in den offenen Vollzug zu erwirken.