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Waffenstrafrecht

„Taschenmesser als Waffe?“

 
Alltägliches als Waffe
Das Waffenrecht wurde im Laufe der Zeit immer wieder verschärft.
Nun können unter gewissen Umständen auch alltägliche Gegenstände wie Taschenmesser etc. als Waffe im strafrechtlichen Sinne angesehen werden.
Auch bei legalem Waffenbesitz haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Aufbewahrung und Handhabung von Waffen verschärft.
Jagdscheine und Waffenscheine können schneller entzogen werden als vielen Sportschützen bewusst ist.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne zu dem Thema Waffenstrafrecht.
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Kanzlei FEUERSTEIN​​

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80336 München

Telefon: 089 904 226 120

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