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Waffenstrafrecht

„Taschenmesser als Waffe?“

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Alltägliches als Waffe
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Das Waffenrecht wurde im Laufe der Zeit immer wieder verschärft.
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Nun können unter gewissen Umständen auch alltägliche Gegenstände wie Taschenmesser etc. als Waffe im strafrechtlichen Sinne angesehen werden.
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Auch bei legalem Waffenbesitz haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Aufbewahrung und Handhabung von Waffen verschärft.
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Jagdscheine und Waffenscheine können schneller entzogen werden als vielen Sportschützen bewusst ist.
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein berät Sie gerne zu dem Thema Waffenstrafrecht.
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Kontakt

Kanzlei FEUERSTEIN​​

Bavariaring 24

80336 München

Telefon: 089 904 226 120

Telefax: 089 904 226 121

E-Mail: kontakt@kanzlei-feuerstein.de

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